Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 28 AS 1935/12

Tenor

Der Bescheid vom 20.07.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.10.2012 wird dahingehend abgeändert, dass dem Kläger zusätzliche Leistungen für Heizung in Höhe von 29,05 EUR monatlich im Zeitraum Juli bis Dezember 2012 gewährt werden. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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