Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 28 AS 1937/12

Tenor

Der Bescheid vom 21.05.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 10.10.2012 werden aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2012 Leistungen für Heizung ohne Abzug des im Regelsatz enthaltenen Anteils für Haushaltsenergie zu bewilligen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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