Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 8 SO 154/13

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 12.07.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.04.2013 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, dem Kläger für die Bestattung seines Vaters C E Leistungen in Höhe von 260,40 EUR zu gewähren. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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