Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 8 SB 1372/12

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 07.08.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.09.2012 verurteilt, bei der Klägerin ab dem 22.05.2012 einen Grad der Behinderung von 50 festzustellen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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