Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 8 SB 747/12

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 23.04.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.05.2012 verurteilt, bei dem Kläger ab dem 21.02.2012 einen Grad der Behinderung von 50 festzustellen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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