Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 18 AS 555/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin vom Vergütungsanspruch ihres Bevollmächtigten in Höhe von 380,80 EUR freizustellen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Berufung wird zugelassen.


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