Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 8 SO 237/14 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen für einen Umzug durch die Firma B Umzüge GmbH in Höhe von maximal 1.630,30 EUR mit der Maßgabe zu gewähren, dass diese nach Durchführung des Umzuges und Vorlage der Rechnung direkt an die Firma B Umzüge GmbH gezahlt werden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zur Hälfte.


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