Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 2 SO 295/13

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter Abänderung des Bescheids vom 02.01.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.09.2013 Eingliederungshilfe in Form zweier weiterer Autismustherapieeinheiten wöchentlich zu gewähren. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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