Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 2 SO 63/16 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig ein Persönliches Budget für die ABA-L-Therapie in Höhe von 1.500 EUR monatlich abzüglich bereits erbrachter diesbezüglicher Leistungen ab dem 01.10.2015 bis zum 31.07.2016 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten.


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