Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 8 SO 259/13

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 08.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.07.2013 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein Kostenersatz von mehr als 26.697,64 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 1/5 und die Kläger zu 4/5.


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