Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 18 P 123/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01.06.2013 bis zum 03.02.2016 die Kosten für ein Hausnotrufsystem in Höhe von 30 Prozent nach Maßgabe der zwischen ihnen bestehenden vertraglichen Bestimmungen zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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