Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 14 U 342/15

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24.04.2015 in der Gestalt des Widespruchsbescheides vom 17.09.2015 verurteilt, dem Kläger wegen der Folgen seines Arbeitsunfalles vom 26.08.2013 ab dem 23.02.2015 Verletztenrente nach einer MdE von 10 v.H. zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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