Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 5 KR 701/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin und Widerbeklagte wird verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 300,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 13.11.2015 zu zahlen. Die Klägerin und Widerbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.369,50 Euro festgesetzt.


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