Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 11 SO 135/17

Tenor

Der Bescheid vom 30.08.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.05.2017 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten für das ambulant betreute Wohnen ab dem 01.10.2016 bis zum 30.09.2019 im Umfang von 2 Fachleistungsstunden pro Woche zu übernehmen. Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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