Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 14 SB 151/18

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.10.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.02.2018 verurteilt, den GdB des Klägers ab 27.07.2017 mit 50 festzustellen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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