Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 35 AS 1024/21

Tenor

Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 03.08.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.11.2021 wird insoweit aufgehoben, als dass für die Monate Februar 2021 bis Mai 2021 der zu erstattende Betrag um 266,66 Euro reduziert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 50 %.

Die Berufung wird zugelassen.


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