Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 16 KR 78/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.110,03 Euro für die von ihm als zweitangegangenem Rehabilitationsträger übernommene Versorgung von B L mit dem Therapiestuhl Madita-Fun Größe 1b für die Nutzung im Kindergarten sowie die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5% der Leistungsaufwendungen zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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