Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Detmold - S 35 SO 27/23

Tenor

Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 16.11.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.01.2023 wird insoweit aufgehoben, als die Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Höhe von 200,00 Euro aufgehoben und erstattet verlangt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 15 % zu erstatten.


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