Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 43 VG 329/99

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 21.01.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.07.1999 verurteilt, der Klägerin wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der am 00.00.1998 erlittenen gesundheitlichen Schädigung ab diesem Zeitpunkt Versorgung unter Berücksichtigung einer MdE von 30 von Hundert zu bewilligen.

Das beklagte Land hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.