Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 16 (13) KR 86/02

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 09.01.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.03.2002 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Brustverkleinerung der Klägerin zu ihren Lasten zu übernehmen. Die Beklagte hat die zweckentsprechenden außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.