Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 43 VG 170/04

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.12.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2004 verurteilt, dem Kläger Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes zu bewilligen. Das beklagte Land hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.