Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 33 AS 152/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.04.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.06.2005 verurteilt, die Kosten für die Teilnahme an der Jahrgangsstufenfahrt vom 18.06.2005 bis 23.06.2005 in Höhe von 280,00 EUR zu übernehmen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt 9/10 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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