Beschluss vom Sozialgericht Dortmund - S 15 R 162/08 ER

Tenor

Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskosten hilf e wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens im einstweiligen Rechts¬schutz.


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