Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 31 AS 317/07

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Bescheide vom 16. April 2007, 02. Juni 2007 und 02. Juli 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. August 2007 verurteilt, der Klägerin Leistungen für Mai bis Juli 2007 ohne Kürzung um monatlich 104,00 Euro zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.


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