Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 15 (2) R 155/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17.02.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.08.2008 verurteilt, dem Kläger Halbwaisenrente aus der Versicherung seines am xxx verstorbenen Großvaters xxx nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen haben die Beteiligten außergerichtliche Kosten einander nicht zu erstatten.


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