Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 39 KN 98/08 P

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 05.11.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.04.2008 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung eines Zuschusses für den Umbau des Küchenfensters in eine Terrassentür im von der Klägerin bewohnten Objekt "xxx", unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.


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