Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 57 (37) AS 129/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 44,40 Euro zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 14.04.2009 zu erstatten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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