Beschluss vom Sozialgericht Dortmund - S 40 KR 225/11 ER

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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