Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 8 KR 140/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.201,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2009 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 2.201,19 EUR festgesetzt.


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