Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 9 KA 128/08

Tenor

Der Beschluss des Beklagten vom 18.06.2008 wird nach dem Antrag des Klägers aufgehoben, soweit er die Regresse wegen der Verordnung von Immunglobulinen im Umfang von 460.465,44 Euro festgesetzt hat und der Beklagte wird verpflichtet über den Widerspruch des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Der Beklagte hat die Kosten dieses Verfahrens zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.