Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 25 R 1508/11

Tenor

Der Bescheid vom 20.7.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.6.2011 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 69.109,24 EUR festgesetzt.


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