Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 41 SO 418/14 ER

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, die ungedeckten Kosten für die Unterbringung des Antragstellers in einem Alten- und Pflegeheim vorläufig für die Zeit ab Oktober 2014 für zunächst 6 Monate, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu übernehmen. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


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