Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 21 KR 144/89

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten des stationären Krankenhausaufenthaltes der Beigeladenen in der Zeit vom 14.08.1987 bis 15.08.1987 zu übernehmen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden dem Grunde nach der Beklagten auferlegt. Im übrigen sind keine Kosten zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.