Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 4 KN 122/00

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.11.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.03.2000 verurteilt, der Klägerin Waisenrente bis zur Beendigung der Ausbildung als islamische Theologin zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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