Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 34 (29) RA 127/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 452,59 EURO zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 452,59 EURO festgesetzt. Berufung und Sprungrevision werden zugelassen.


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