Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 27 AS 371/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt 4/5 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt. Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.