Beschluss vom Sozialgericht Duisburg - S 17 AS 60/07 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern ab dem 01.02.2007 Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Höhe von jeweils 417,75 Euro monatlich vorläufig bis zum bestandskräftigen Abschluss des gegen den Bescheid vom 29.01.2007 gerichteten Widerspruchsverfahrens zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt 9/10 der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.


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