Beschluss vom Sozialgericht Duisburg - S 10 R 547/12 ER

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 29.03.2011 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.522,98 EUR festgesetzt.


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