Beschluss vom Sozialgericht Duisburg - S 16 AL 418/14 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Änderungsbescheid vom 03.06.2014 wird für die Zeit ab September 2014 wiederhergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen