Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 8 (4) KR 235/01

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29.02.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.07.2001 verurteilt, die Kosten für die Versorgung mit einer C-Leg-Prothese zu übernehmen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten des Klägers auferlegt.


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