Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 34 KR 78/03 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Kosten der Therapie mit dem Arzneimittel Glivec, die der Kläger durchführt, zu übernehmen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers dem Grunde nach.


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