Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 4 KR 34/02

Tenor

1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.11.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.01.2002 verurteilt, die Klägerin von den Kosten für die Anschaffung des Lesi-Lagerungsstuhles freizustellen. 2. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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