Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 17 KA 220/03

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.07.2003 verurteilt, über den Widerspruch der Klägerin erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen.


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