Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 (3) AL 281/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, unter Abänderung der angefochtenen Bescheide an den Kläger weitere 128,38 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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