Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 SO 9/05 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, Leistungen zur Grundsicherung im Alter in Höhe von 80 % der nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden Leistungen – ab 1.1.2005 - zu gewähren. 1. Der Antragstellerin wird für das einstweilige Rechtsschutzverfahren und für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus H bewilligt. 2. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.


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