Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 8 KR 321/04

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.08.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.09.2004 verurteilt, die Versorgung der Klägerin mit dem Arzneimittel Helixor A sicherzustellen und die verauslagten Kosten in Höhe von 183,70 Euro zu erstatten. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Beklagten auferlegt.


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