Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 AY 5/05

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 16.12.2004 und des Widerspruchsbescheides vom 22.02.2005 wird die Beklagte verpflichtet, den Klägern Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes – nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften – zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.


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