Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 SO 205/05 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Antragsteller ab sofort wieder Energielieferungen von einem Versorgungsunternehmen erhält. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 2/3.


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