Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Düsseldorf - S 25 (13) AL 344/04

Tenor

Die Beklagte wird in Abänderung des Bescheids vom 26.07.2004 unter Aufhebung des Bescheids vom 21.07.2004 jeweils in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.08.2004 verurteilt, dem Kläger ab dem 06.07.2004 Arbeitslosengeld ohne Anrechnung eines Minderungsbetrages gemäß § 140 SGB III zu zahlen. Die Berufung wird zugelassen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.