Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 AS 360/05 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.12.2005 bis zum 31.03.2006 monatliche Leistungen für Unterkunft in Höhe von 464,27 Euro zu gewähren. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 3/4.


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